Auf die Beauftragung und Nutzung dieses Service finden neben den Terms of Use von bizhub Evolution die folgenden zusätzlichen Bedingungen Anwendung.
Leistungsbeschreibung:
Der Service Translate stellt eine Möglichkeit zur maschinellen Übersetzung von Dokumenten bereit. Konica Minolta übernimmt keine Gewähr für die sprachliche, grammatikalische oder sonstige Richtigkeit der Übersetzungen.
Unterstützte Dateiformate:
DOCX, BMP, JPG/JPEG, PDF und TIFF
Unterstützte Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch
Leistungsstörung:
Bei Leistungsstörungen gilt eine Reaktionszeit von maximal 2 Stunden und eine Wiederherstellungszeit von maximal 5 Arbeitstagen als vereinbart.
Die Reaktionszeit definiert die Zeit zwischen Erhalt des Tickets und dem Beginn der Analyse. Die Wiederherstellungszeit definiert die Zeit zwischen Erhalt des Tickets und der Lieferung einer Lösung, die durch Anpassung von Parametern, einer Konfiguration oder durch andere Supportleistungen erzielt werden kann und keinerlei Leistungen aus dem Bereich der Softwareentwicklung bedarf. Beide Zeiten werden nur innerhalb der Servicezeit berechnet und pausieren außerhalb der Servicezeit. Die Servicezeiten sind Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr.
Liegt die Ursache einer Leistungsstörung im Bereich einer Komponente, dieses Services oder allgemein einer Leistung, die Konica Minolta nicht alleinig verantwortet und ggf. daher auch darauf nicht oder nur teilweise einwirken kann, wird eine schnellstmögliche Lösung der Leistungsstörung in Abstimmung mit den Beteiligten angestrebt.
Konica Minolta stellt sicher, dass die vereinbarten Zeiten für Reaktion und Wiederherstellung in mindestens 90% der Fälle eingehalten werden.
Laufzeit und Kündigung:
Das Abonnement des Service gilt auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zu dem Tag eines Monats gekündigt werden, an dem das Abonnement begründet wurde (einzusehen in der jeweiligen Services-Übersicht im bizhub Evolution). Fällt das Ende einer solchen Frist auf einen Tag, den der Kalender in dem betreffenden Monat nicht vorsieht (bspw. 30. Februar), bezieht sich die 14-Tagesfrist auf den letztmöglichen Kalendertag davor (in besagtem Beispiel den 28. bzw. 29. Februar).